Gerüstbrücke über Baugrube

Gerüstbrücken werden über Baugruben überspannt. Unsere Gerüstbauer montierten eine Gerüstbrücke in unserem Lager und fuhren schließlich mit einem 7.5 Tonnen Lkw und einem Fahrer zum Einsatzort, nachdem der Laufsteg mit einem Stapler verladen worden ist. (Hier musste nur geringes Personal zum Einsatz kommen, aber die Brücke ist dafür kostengünstig) An der Baustelle wird die Brücke mit einem Kran von unserem Gerüstbau in die richtige Position gehoben. Unsere Gerüstbau Brücke hat ein vorschriftsmäßiges Geländer.

Baubrücke aus Gerüstbauteilen Gerüstbrücke über Baugrube auf Rohbaustellen Laufsteg über Baugrube aus Gerüstbauteilen bei Rohbauarbeiten

Da Stahlböden eine raue- beziehungsweise rutschfeste Oberfläche haben kommen sie hier zum Einsatz um für einen sicheren Auftritt zu sorgen. Die Mietdauer des Gerüstes beträgt circa vier Wochen bis alle Arbeiten fertiggestellt sind und unsere Gerüstbauer die Gerüstbrücke wieder abbauen könnnen.

BG Bau

A 4  Zugänge und Wege

Anforderungen

  • Arbeitsplätze, Unterkünfte und Büros, Lagerflächen und Magazine, Gebäude- und Bauteile müssen bei jeder Witterung und zu jeder Tageszeit sicher erreichbar und sicher begehbar sein.
  • Wege im Gelände sind zu befestigen und einzuebnen.
  • Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen in der Regel als Treppen oder Laufstege ausgeführt sein.
  • Verkehrswege stets freihalten und nicht durch Materialien oder Schalungen verstellen.
  • Die lichte Höhe von Verkehrswegen soll mindestens 2,00 m, die Mindestbreite 0,50 m betragen.
  • Wege ausreichend beleuchten (mindestens 15 Lux).
  • Bei Gefahren durch herabfallende Gegenstände Schutzdächer anordnen.
  • Bei Rutschgefahr abstreuen, ausgelaufenes Öl vorher absaugen bzw. aufnehmen.

Laufstege und Laufbohlen

  • Mindestbreite eines Laufsteges: 0,50 m.
  • Nebeneinander liegende Bohlen mit Querhölzern verbinden.
  • Bei geneigten Laufstegen: ab einer Steigung von 1:5 (11°) Trittleisten aufnageln.
  • Geneigte Laufstege ab einer Steigung von 1:1,75 (30°) als Treppe anlegen.
 
     

A 4.1  Wege an Baugruben und Gräben

  • auf jeder Seite muss ein Schutzstreifen von 0,60 Meter Breite angelegt sein, der vom Aushub und anderen Lasten (Geräte,Material) freizuhalten ist.
  • Gräben, die weiter als 0,80 Meter sind müssen mit Überwegen (Laufsteg) versehen sein.
  • Baugruben und Gräben mit einer Tiefe von mehr als 1,25 Meter nur über Leitern betreten und verlassen.
  • Ab 2,0 Meter Grabentiefe und steiler als 60° geneigten Grabenwänden Absturzsicherungen anbringen.

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