Fluchttreppen und Ersatztreppen unweit von Garmisch Partenkirchen

Nottreppen in Garmisch Partenkirchen und deren Belastbarkeit
Belastbarkeiten von 2,00kN/m² für Gerüstaufstiege, und Bautreppen und bis 5,00 kN/m² bzw. 7,50 kN/m² für Fluchttreppen in Garmisch sind möglich.

Geländer bei Fluchttreppen in Garmisch
Die Verwendung von Gittern als Handlauf reduziert das Verletzungsrisiko beim Einsatz der Treppenkonstruktion in Bereichen, in denen öffentlicher Betrieb und vorallem Kinder zu erwarten sind. Fluchttreppen und Ersatztreppen bei Traunstein wird in erster Linie anhand der verwendeten Treppen – Typen vorgenommen. Es stehen Alu-Treppen mit integrierten Podesten, Stahltreppen mit eingeschweißten Gitterroststufen und zerlegbare Treppen bestehend aus Treppenwangen und eingehängten Gitterroststufen zur Auswahl.
Im Hinblick auf die folgenden Aufbau- und Verwendungsanleitung für Gerüstaufstiege Plettac Contur wird grundlegend darauf verwiesen, das Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden dürfen, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Insoweit und zur Nutzung verweist der Hersteller auf die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) und im Besonderen hier auf den Punkt im Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 / Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen:

  

Hier kommen Sie zu den Fluchttreppen in Garmisch Partenkirchen: Link Fluchttreppe Garmisch

Feuertreppen in Garmisch Partenkirchen
 Allgemein
Im alltäglichen Baustellenbetrieb in Garmisch besteht immer wieder die Anforderung, dass der Zugang zu Orten bzw. Arbeitsplätzen hergestellt werden muss, die nicht ebenerdig oder durch Rampen erreicht werden können.

Unser Ersatz- und Fluchttreppen sowie unser Bautreppen – Programm bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten diesen Zugang sicher, schnell und bayernweit zu erreichen.

Treppenbreiten von 0,60m bis 1,25m sind abhängig vom Einsatz und der ausgewählen Treppe, möglich. Der Höhenunterschied, der durch die Standarttreppen der Flucht- und Ersatztreppen-Anlagen überbrück wir, beträgt 2,00m. Für die Einstellung von Zwischenhöhen sind für alle Treppentypen Anfangs- bzw. Endtreppen mit gleicher Steigung für 1,00m Höhenunterschied vorhanden.

“Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten oder des Herabfallens von Gegenständen bestehenoder die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden oder in die Gefahrenbereiche gelangen. Arbeitsplätze und Verkehrswege nach Satz 1 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereich gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen.”

Hier noch ein paar Fotos von diversen Fluchttreppen und Feuertreppen
  

Flucht- und Ersatztreppen in Garmisch Partenkirchen
Ebenso sind die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten. Weitere Informationen hierzu finden sich in der TRBS 1203, TRBS 2121, BGV A1, BGR 198/199 und der BGI 5101 und BGI 633. Im Rahmen der von uns angemieteten Fluchttreppe und Ersatztreppe bzw. Nottreppe und Feuertreppe geben wir Ihnen die Möglichkeit den Erfordernissen der BetrSichV Rechnung zu tragen.

Ihr Gerüstbau Strixner Team für Fluchttreppen und Ersatztreppen in Garmisch.

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