Wann wird das Gerüst abgebaut?

Gerüstabmeldung und Abbau des Gerüstes:

Das von Ihnen gemietete Fassadengerüst oder Raumgerüst, hat sofern nicht anders vereinbart, nach VOB* eine Grundvorhaltung von 4 Wochen. Achtung: Das Gerüst wird nach 4 Wochen nicht automatisch abgebaut. Ein Gerüst ist eine Mietsache und muss durch den Auftraggeber gekündigt werden. Nach VOB* hat ein Gerüst eine Kündigungsfrist von 3 Tagen. Grundsätzlich sollte das Gerüst, sofern es nicht mehr benötigt wird, zum Abbau freigemeldet werden. Die sollte fernmündlich und mindestens in schriftlicher Form erfolgen (Fax, E-Mail, Post).
Die Gerüstmiete über die Grundvorhaltung hinaus wird je angefangene Woche berechnet. Achtung, auch hier wieder die 3 Tage Kündigungsfrist bedenken.

*Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Kommentare sind abgeschaltet.