Ab wann wir einen Gerüstbau empfehlen:
Ab einer Absturzhöhe von 2,00m muss ein Gerüst oder ein Geländer erstellt werden.
Bei Malerarbeiten bis 3,00m wird meistens auf die Dienstleistung Gerüstbau verzichtet.
Ein Rohbau bzw. Neubau eines Hauses darf ohne Gerüst nicht erstellt werden.
Bei Dacharbeiten muss grundsätzlich ein Gerüst erstellt werden. Wobei ein Dachfang erst ab 15 Grad Dachneigung erforderlich ist.
Im allgemeinen ist die Qualität der Bauleistung höher, wenn von einem vernünftigen Gerüst gearbeitet wird.
Ein guter Gerüstbauer erspart dem ausführendem Handwerker wertvolle Zeit und somit Geld.