Nottreppen in Ebermannstadt Allgemein
Abhängig vom Einsatz und der ausgewählten Treppe sind Treppenbreiten von 0,60m bis 1,75m möglich. Der Höhenunterschied, der durch die Standarttreppen der Flucht- und Ersatztreppen-Anlagen überbrückt wird, beträgt 2,00m. Für die Einstellung von Zwischenhöhen sind für alle Treppentypen Anfangs- bzw. Endtreppen mit gleicher Steigung für 1,00m Höhenunterschied vorhanden. Unser Ersatz- und Fluchttreppen sowie unser Bautreppen – Programm bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten diesen Zugang sicher, schnell und bayernweit zu erreichen.
Belastbarkeit von Bautreppen & Fluchttreppen in Ebermannstadt
Möglichkeiten für Belastbarkeiten sind von 2,00kN/m² für Gerüstaufstiege, und Bautreppen und bis 5,00 kN/m² bzw. 7,50 kN/m² für Fluchttreppen in Ebermannstadt .
Geländer bei Fluchttreppen nahe Ebermannstadt
Die Verwendung von Gittern als Handlauf reduziert das Verletzungsrisiko beim Einsatz der Treppenkonstruktion in Bereichen, in denen öffentlicher Betrieb und vor Allem Kinder zu erwarten sind. Fluchttreppen und Ersatztreppen in Ebermannstadt werden in erster Linie anhand der verwendeten Treppen – Typen vorgenommen. Zur Auswahl stehen Alu-Treppen mit integrierten Podesten, Stahltreppen mit eingeschweißten Gitterroststufen und zerlegbare Treppen, die aus Treppenwangen und eingehängten Gitterroststufen bestehen.
Im Hinblick auf die folgende Aufbau- und Verwendungsanleitung für Gerüstaufstiege Plettac Contur wird grundlegend darauf hingewiesen, dass Gerüste nur unter Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden dürfen, da diese speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Insoweit und zur Nutzung verweist der Hersteller auf die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) und im Besonderen hier auf den Punkt im Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 / Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen und dem Betreten von Gefahrenbereichen:
Hier noch ein paar Bilder von Fluchttreppen und Ersatztreppen
Hier kommen Sie zu den Fluchttreppen in Ebermannstadt : Fluchttreppen Ebermannstadt
Im alltäglichen Baustellenbetrieb in Ebermannstadt besteht immer wieder die Anforderung, dass der Zugang zu Orten bzw. Arbeitsplätzen hergestellt werden muss, die nicht ebenerdig oder nur durch Rampen erreicht werden können.
Fluchttreppen und Ersatztreppen Ebermannstadt
Ebenso sind die Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten. Weitere Informationen hierzu finden sich in der TRBS 1203, TRBS 2121, BGV A1, BGR 198/199 und der BGI 5101 und BGI 633. Im Rahmen der von uns angemieteten Fluchttreppe und Ersatztreppe bzw. Nottreppe und Feuertreppe, geben wir Ihnen die Möglichkeit den Erfordernissen der BetrSichV Rechnung zu tragen.
“Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten oder des Herabfallens von Gegenständen bestehen oder die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden oder in die Gefahrenbereiche gelangen. Arbeitsplätze und Verkehrswege nach Satz 1 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereich gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen.”
Ihr Gerüstbau Strixner-Team für Flucht-und Ersatztreppen in Ebermannstadt .