Eingenmächtig Werbung am Gerüst anbringen

Grundsätzlich hängen unsere Gerüstbauer eine Werbeplane an jedem von uns gestellten Baugerüst auf. Diese Werbeplanen sind 2,00m x 2,00m groß und werden an dafür geeigneten Stellen befestigt. Diese Werbeplane dient auch als Hinweisschild um uns Gerüstbauer in Notfällen zu erreichen.

Wer ohne Rücksprache mit dem Gerüstbauer eigenmächtig Werbung an ein Gerüst hängt kann für daraus entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Werbeplanen können unter Umständen wie ein Segel das Gerüst aus der Verankerung lösen und zum Kippen bringen. Hier kommt es vor allem auf die Größe des Gerüstes an, und wo die Werbeplane aufgehängt wird.

Grundsätzlich gilt: Unsere Gewährleistung erlischt, sobald das Gerüst durch Dritte verändert wurde.

So hängen unsere Gerüstbauer Werbeplanen auf:

  1. Niemals über der obersten Gerüstbefestigung
  2. Immer vor geschlossener Fassade
  3. Niemals über den Gebäudekanten
  4. die Plane wird an beiden Enden durch die Geländerholme gefädelt.
  5. Nach Möglichkeit nicht vor Fenstern.

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