Temporäre Fußgängerbrücke mieten.

Technische Beschreibung

1. Allgemeines

Im Westen von München wurde zur Sicherstellung der fußläufigen Verbindung eine temporäre Fußgängerbrücke errichtet. Die Konstruktion dient als Zwischenlösung bis zur Herstellung und Inbetriebnahme der geplanten dauerhaften Brücke. Verwendet wurde Plettac Gerüstmaterial und der Layher Brückenträger.

Die vorgesehene Standzeit der temporären Brücke beträgt ca. 2 bis 3 Jahre.

2. Abmessungen

Die Fußgängerbrücke weist folgende wesentliche Abmessungen auf:

  • Gesamtlänge: ca. 34,00 m
  • Nutzbare Brückenbreite: 2,00 m
  • Größte freie Spannweite: ca. 19,00 m

Die Konstruktion ist entsprechend ihrer Funktion als temporäre Fuß- und Radwegverbindung ausgeführt.

3. Konstruktiver Aufbau

Die Brücke besteht aus mehreren miteinander verbundenen Brückenelementen. Das Mittelstück der Konstruktion ist gleitend gelagert. Durch diese Lagerung können Längenänderungen der Konstruktion, insbesondere infolge von Temperaturänderungen, kontrolliert aufgenommen werden.

Die Ausbildung der Lager- und Anschlussbereiche gewährleistet dabei die erforderliche Beweglichkeit des Mittelstücks und verhindert eine unerwünschte Zwängung der Tragkonstruktion.

Die einzelnen Bauteile sind so ausgebildet und miteinander verbunden, dass die während der vorgesehenen temporären Standzeit auftretenden Einwirkungen sicher in die Unterkonstruktion bzw. die Auflager abgetragen werden.

4. Nutzung und Verkehrssicherheit

Die Brücke ist für die vorgesehene fußläufige Nutzung dimensioniert und mit den für eine sichere Benutzung erforderlichen Absturzsicherungen und Geländer-Konstruktionen ausgestattet.

Aufgrund der begrenzten Brückenbreite von 2,00 m ist die Nutzung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Vorgaben des Betreibers zu regeln. Die Verkehrsfläche ist dauerhaft freizuhalten und regelmäßig auf Beschädigungen, Verschmutzungen sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Geländer, Beläge, Lager und Anschlüsse zu kontrollieren.

5. Temporäre Nutzung und Unterhaltung

Die Konstruktion ist für eine zeitlich begrenzte Nutzung von etwa 2 bis 3 Jahren vorgesehen. Während dieser Zeit sind die tragenden und sicherheitsrelevanten Bauteile regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend den Vorgaben des Betreibers bzw. der zuständigen Fachplanung zu warten.

Insbesondere sind die Lagerbereiche, gleitenden Anschlüsse, Befestigungen, Übergangskonstruktionen und Geländer regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Nach Fertigstellung der dauerhaften Brücke ist die temporäre Konstruktion zurück zubauen und der ursprüngliche bzw. geplante Endzustand der Verkehrs- und Freiflächen herzustellen.

6. Zusammenfassung

Die errichtete Fußgängerbrücke stellt eine temporäre, sichere Querungsmöglichkeit mit einer Gesamtlänge von ca. 34,00 m und einer Breite von 2,00 m dar. Die größte freie Spannweite beträgt ca. 19,00 m. Das Mittelstück ist gleitend gelagert, sodass konstruktiv erforderliche Bewegungen der Brücke aufgenommen werden können.

Die Brücke ist für eine temporäre Standzeit von ca. 2 bis 3 Jahren vorgesehen und wird nach Fertigstellung der dauerhaften Brückenanlage wieder zurück gebaut.

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